Vermerk des unabhängigen Wirtschaftsprüfers über eine betriebswirtschaftliche Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit über ausgewählte Nachhaltigkeitsinformationen
An die J. Lehde GmbH, Soest
Wir haben ausgewählte Angaben des Nachhaltigkeitsberichts 2023 der J. Lehde Gmbh, Soest (im Folgenden: „Gesellschaft“), einer betriebswirtschaflichen Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit unterzogen.
Folgende Angaben wurden der Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit unterzogen
- Umsatz
- Mitarbeiteranzahl
- Inanspruchnahme natürlicher Ressourcen sowie Nutzung von Sekundär-Rohstoffen für die eigene Betonherstellung
- Wasserverbrauch
- Energieerzeugung
- Verbrauchsdaten wesentlicher Energieträger im Untemehmen
- verursachte und vermiedene CO2 -Aquivalent-Emissionen
- Klinkeranteil
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter
Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Aufstellung des Berichts und den Inhalt der Angaben im Nachhaltigkeitsbericht 2023 in Anlehnung an die im Deutschen Nachhaltigkeitskodex genannten Grundsätze (Im Folgenden: „DNK-Kriterien“) sowie für die Auswahl der zu beurteilenden Angaben.
Diese Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaß umfasst die Auswahl und Anwendung angemessener Methoden zur nichtfinanziellen Berichterstattung sowie das Treffen von Annahmen und die Vornahme von Schätzungen zu einzelnen nichtfinanziellen Angaben, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind.
Ferner obliegt es den gesetzlichen Vertretern, dass der Nachhaltigkeitsbericht auf angemessenen Methoden zur Datenermittlung einschließlich unter den gegebenen Umständen begründeten Annahmen und Schätzungen zu einzelnen nichtfinanziellen Angaben beruht. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Berichts zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigte oder unbeabsichtigte – falschen Angaben ist.
Unabhängigkeit und Qualitätssicherung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Wir haben die deutschen berufsrechtlichen Vorschriften zur Unabhängigkeit sowie weitere berufliche Verhaltensanforderungen eingehalten.
Unsere Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wendet die nationalen gesetzlichen Regelungen und berufsständischen Verlautbarungen – insbesondere der Berufssatzung für Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer (BS WP/vBP) sowie des vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) herausgegebenen IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) an und unterhält dementsprechend ein umfangreiches Qualitätssicherungssystem, das dokumentierte Regelungen und Maßnahmen in Bezug auf die Einhaltung beruflicher Verhaltensanforderungen, beruflicher Standards sowie maßgebender gesetzlicher und anderer rechtlicher Anforderungen umfasst.
Verantwortung des Wirtschaftsprüfers
Unsere Aufgabe ist es, auf Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung ein Prüfungsurteil mit begrenzter Sicherheit über die ausgewählten Angaben im Nachhaltigkeitsbericht 2023 abzugeben.
Wir haben unsere betriebswirtschaßliche Prüfung unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised): „Assurance Engagements other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“, herausgegeben vom IAASB, durchgeführt. Danach haben wir die Prüfling so zu planen und durchzuführen, dass wir mit begrenzter Sicherheit beurteilen können, ob uns Sachverhalte bekannt geworden sind, die uns zu der Auffassung gelangen lassen, dass die ausgewählten Angaben im Nachhaltigkeitsbericht 2023 der Gesellschaft in allen wesentlichen Belangen nicht in Anlehnung an die relevanten DNK-Kriterien durch die gesetzlichen Vertreter aufgestellt worden sind.
Bei einer Prüfung zur Erlangung einer begrenzten Sicherheit sind die durchgeführten Prüfungshandlungen im Vergleich zu einer Prüfung zur Erlangung einer
hinreichenden Sicherheit weniger umfangreich, sodass dementsprechend eine erheblich geringere Prüfungssicherheit erlangt wird.
Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Prüfers. Im Rahmen unseres Auftrags haben wir unter anderem die folgenden Prüfungshandlungen und sonstige Tätigkeiten durchgeführt:
- Befragungen von für die Aufstellung des Nachhaltigkeitsberichtes verantwortlichen Mitarbeitern auf Gruppenebene, um ein Verständnis über die Vorgehensweise zur Identifizierung wesentlicher Themen und entsprechender Berichtsgrenzen der Gesellschaft zu erlangen;
- Beurteilung der Eignung der intern entwickelten Definitionen und Berechnungen;
- Einschätzung der Konzeption und der Implementierung von Systemen und Prozessen für die Ermittlung, Verarbeitung und Überwachung der ausgewählten Angaben;
- Befragungen von Mitarbeitern sowie der gesetzlichen Vertreter, die für die Ermittlung der Angaben, sowie für die Durchführung von intimen Kontrollhandlungen und die Konsolidierung der Angaben verantwortlich sind;
- Einsichtnahme in ausgewählte interne und externe Dokumente;
- Analytische Beurteilung ausgewählter Angaben im Nachhaltigkeitsbericht 2023;
- Einzelfallprüfungshandlungen im Zusammenhang mit konkreten Mengenangaben im Nachhaltigkeitsbericht sowie
- Abgleich von ausgewählten Angaben mit den entsprechenden Daten im Jahresabschluss und im Lagebericht.
Prüfungsurteil
Auf der Grundlage der durchgeführten Prüfungshandlungen und der erlangten Prüfungsnachweise sind uns keine Sachverhalte bekannt geworden, die uns zu der Auffassung gelangen lassen, dass die ausgewählten Angaben des Nachhaltigkeitsberichts 2023 der Gesellschaft in allen wesentlichen Belangen nicht in Anlehnung an die relevanten DNK-Kriterien durch die gesetzlichen Vertreter aufgestellt worden sind.
Verwendungsbeschränkung für den Vermerk
Wir weisen darauf hin, dass die Prüfung für Zwecke der Gesellschaß durchgeführt wurde und der Vermerk nur zur Information der Gesellschaft über das Ergebnis der Prüfung bestimmt ist. Folglich ist er für einen anderen als den vorgenannten Zweck nicht geeignet. Somit ist der Vermerk nicht dazu bestimmt, dass Dritte hierauf gestützt (Vermögens-)Entscheidungen treffen. Unsere Verantwortung besteht allein der Gesellschaß gegenüber. Dritten gegenüber übernehmen wir dagegen keine Verantwortung. Unser Prüfungsurteil ist in dieser Hinsicht nicht modifiziert.
Hinweis auf Auftragsbedingungen
Für die Durchführung des Auftrags und unsere Verantwortlichkeit, auch im Verhältnis zu Dritten, liegen die vereinbarten und diesem Vermerk beigefügten „Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in der Fassung vom 1. Januar 2024“ zugrunde.
Soest. 21 . Juni 2024
BINNEWIES | HENKELMANN GMBH
WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT